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   ArbG Dessau, 20.03.2002 - 1 BV 3/01   

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https://dejure.org/2002,34382
ArbG Dessau, 20.03.2002 - 1 BV 3/01 (https://dejure.org/2002,34382)
ArbG Dessau, Entscheidung vom 20.03.2002 - 1 BV 3/01 (https://dejure.org/2002,34382)
ArbG Dessau, Entscheidung vom 20. März 2002 - 1 BV 3/01 (https://dejure.org/2002,34382)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 04.11.2003 - 12 TaBV 104/02

    Anwaltsvertrag; Anwaltsvertretung; Betriebsrat; Betriebsratsmitglied;

    Die Antragsgegnerin wird ferner verpflichtet, den Betriebsrat von den Kosten der Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren 1 BV 3/01 - Arbeitsgericht Emden - freizustellen und weiterhin verpflichtet an die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates 514, 43 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 27.11.2001 zu zahlen.

    Nachdem der Betriebsrat auch einen weiteren Antrag der Arbeitgeberin, der fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitglieds A. zuzustimmen, abgelehnt hatte, leitete die Arbeitgeberin ein zweites Beschlußverfahren gemäß § 103 BetrVG ein (Arbeitsgericht Emden - 1 BV 3/01), in welchem sich sowohl der Betriebsrat als auch das beteiligte Betriebsratsmitglied A. wiederum durch die Rechtsanwälte S. und Kollegen aus B. vertreten ließen.

    Da die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2)) die Übernahme der Kosten der Rechtsanwälte S. und Kollegen hinsichtlich der Vertretung des Betriebsrats vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Verfahren 9 TaBV 16/01 sowie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Emden 1 BV 3/01 verweigerte, nimmt der Antragsteller sie im vorliegenden Verfahren in Anspruch.

    die Beteiligte zu 2) zu verpflichten, ihn von den Kosten der Vertretung in dem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht Emden (Geschäftszeichen: 1 BV 3/01) freizustellen, und die Beteiligte zu 2) zu verpflichten, an seine Verfahrensbevollmächtigten 1.006,13 DM = 514, 43 $E$ nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 27.11.2001 zu zahlen.

    die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragsteller von den Kosten der Vertretung in dem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht Emden, Az. 1 BV 3/01, freizustellen und die Antragsgegnerin zu verpflichten, an seine Verfahrensbevollmächtigten EURO 514, 43 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 27.11.2001 zu zahlen.

    Die Akten des Arbeitsgerichts Emden 1 BV 10/00 und 1 BV 3/01 sind beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden (vgl. Sitzungsniederschrift vom 4. November 2003 (Bl. 83, 84 d.A)).

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